Altersvorsorgedepot · ab 2027
Zahlst du in dein Altersvorsorgedepot ein, legt der Staat automatisch Geld dazu – eine Zulage. Wie viel, hängt nur von einer Zahl ab: deiner monatlichen Sparrate. Bewege den Regler und beobachte, was passiert.
Beide Balken auf derselben Skala (0–6.840 €/Jahr). So siehst du sofort, wie klein die Zulage neben sehr hohen Einzahlungen wird.
So viel Grundzulage bekommst du im Jahr – je nachdem, wie viel du im Monat einzahlst. Ab 150 €/Monat ist Schluss.
150 €/Monat (1.800 €/Jahr) einzahlen. Das ist der Punkt, an dem die volle Grundzulage von 540 € erreicht ist – mehr geht bei der Zulage nicht.
Kinder unter 18? Mindestens 25 €/Monat einzahlen. Dann gibt's zusätzlich bis zu 300 € pro Kind und Jahr – automatisch, ohne Antrag.
Unter 25 und noch kein Vertrag? Jetzt abschließen bringt einmalig 200 € Bonus obendrauf.
Mehr als 1.800 € übrig? Ruhig weiter einzahlen (bis 6.840 €/Jahr) – keine zusätzliche Zulage mehr, aber dein Geld wächst weiter unversteuert bis zur Rente.
Nimm mal an, du zahlst die vollen 1.800 €/Jahr (150 €/Monat) ein und bekommst die volle Grundzulage von 540 € obendrauf – macht 2.340 € Jahresbeitrag insgesamt. Wie viel wird daraus bis du mit 67 in Rente gehst, und wie viel wäre das monatlich?
Angenommen: 7 % durchschnittliche Rendite pro Jahr während der Ansparphase, danach Auszahlung in gleichbleibenden Raten bis Alter 85, ohne weiteres Wachstum während der Auszahlung. Stark vereinfachte Darstellung ohne Steuern, Kosten und Inflation – keine Anlageberatung, echte Ergebnisse können deutlich abweichen (siehe Hinweis zum fehlenden Kapitalschutz oben).
Ab dem 1. Januar 2027 können Banken und Fondsanbieter ein neues Sparprodukt für die Altersvorsorge anbieten: das Altersvorsorgedepot. Anders als bei klassischen Rentenversicherungen gibt es dabei keine Garantien mehr – dafür darfst du dein Geld frei in renditestarke Anlagen wie Fonds und ETFs stecken, und deine Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Der Staat unterstützt dich zusätzlich mit einer Zulage: Laut Bundesministerium der Finanzen bekommst du „bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 Euro für jeden gesparten Euro vom Staat 50 Cent als Grundzulage dazu". Ziel der Reform ist laut Bundesregierung eine private Altersvorsorge „für alle Generationen und für alle Einkommen".
Ja – aber erst später. Während der Ansparphase bleiben Kursgewinne und Erträge komplett steuerfrei. Erst wenn du die Auszahlung bekommst, wird es steuerpflichtig: Laut Bundesministerium der Finanzen werden „die Leistungen aus den Altersvorsorgeverträgen – wie bisher – mit dem individuellen Steuersatz nach § 22 Nummer 5 EStG versteuert". Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung – in der Praxis meist günstiger, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand oft niedriger liegt als während des Berufslebens.
Das komplette angesparte Kapital geht an deine Erben über – nach gesetzlicher Erbfolge oder Testament. Es verfällt nichts.
Für Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner gibt es ein Extra: Das gesamte Vermögen kann förderunschädlich auf deren eigenes Altersvorsorgedepot übertragen werden – Zulagen und Steuervorteile bleiben komplett erhalten. Für Kinder und sonstige Erben wird das in verfügbaren Quellen unterschiedlich beschrieben: Teils müssen staatliche Zulagen zurückgezahlt werden („schädliche Verwendung"), teils sollen sie erhalten bleiben. Die genauen Verordnungen dazu sind laut BMF noch nicht final – das lohnt sich näher am Start (1.1.2027) nochmal zu prüfen.
Das hängt von deiner gewählten Auszahlungsform ab. Bei einem Auszahlungsplan (Auszahlung in Raten bis Alter 85) geht das noch nicht ausgezahlte Restkapital an deine Erben – nichts geht verloren. Entscheidest du dich dagegen für eine lebenslange Rente (Verrentung), verfällt das Restkapital beim Versicherer, sobald du stirbst – es sei denn, du hast einen Hinterbliebenenschutz mitversichert, der dann allerdings deine monatliche Rente etwas verringert.
Das Altersvorsorgedepot hat bewusst keine Kapitalgarantie. Das BMF beschreibt es als Vertrag, „bei dem auf Garantien verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen" – „haftet kein Dritter für die Wertentwicklung, aber auch die Rendite steht Ihnen allein zu". Dein Geld steckt in Fonds/ETFs und kann im Wert schwanken; theoretisch bekommst du am Ende weniger raus, als du eingezahlt hast, wenn die Märkte gerade schlecht laufen. Verloren im Sinne von „weg, an den Staat" geht es aber nie – es bleibt immer deins bzw. das deiner Erben.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Vorsorgedepot-Lotse